Barrierefreie Web-Angebote schließen sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder tragbaren Computer) oder altersbedingten Einschränkungen (Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion) hinausgehen, damit sie möglichst umfassend an der digitalen Welt teilhaben können. Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet.

Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet „barrierefrei“, dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Auch nichtbehinderten Nutzern soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots. Neben der Zugänglichkeit geht es auch um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirmen beliebigen Formats als auch mit tragbaren Computer oder Handy nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren, sofern diese standardkonform arbeiten.

Mindestens ebenso wichtig wie technische Zugangsbedingungen ist, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst auch, keine übermäßigen, sondern dem Thema angepasste Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren, erfasst aber auch die Probleme älterer Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, und sozial benachteiligter Schichten.

Die Webseiten der Stadt Weilheim i.OB wurden nach den Richtlinien der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erstellt. Die Prüfung der Barrierefreiheit wird durch das Projekt BIK im Jahr 2020 erfolgen.

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